Ihr erster Termin
- Wahltherapeutin aller Kassen
- Ärztliche Verordnungspflicht: Bitte bringen Sie zum ersten Termin eine Verordnung für Ergotherapie von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin. Lassen Sie ihre Verordnung bei Ihrer Krankenkasse vorab chefärztlich bewilligen. Nach Behandlungsabschluss ist es möglich eine erhaltene Rechnung (Honorarnote) mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen, um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.
- TCM als auch ganzheitliche Gesundheitsberatung sind keine Kassenleistungen und lassen sich deswegen nicht Einreichen.
- Die Praxis in Korneuburg ist nicht barrierefrei erreichbar. Bitte klären Sie die Zugänglichkeit des Wiener Standorts vor Ihrem Besuch direkt mit der Praxis.
Checkliste für den ersten Termin
- Ärztliche Verordnung
- Ein großes Handtuch für die Therapieliege
- Bringen Sie zum Erstkontakt alle aktuellen und relevanten Befunde und Bilder mit (z.B.: MRT, Röntgen, CT)
- Bewegungstaugliche Kleidung
Die Therapieeinheiten sind in folgenden Sprachen möglich:
Deutsch, Englisch und Polnisch